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Gebäudeautomation

GModG & Gebäudeautomation: Was Nichtwohngebäude jetzt brauchen

Monitoring, Energiemanagement und intelligente Steuerung: Was § 56 GModG für Nichtwohngebäude vorsieht und wie aus Verbrauchsdaten ein effizienter Gebäudebetrieb wird.

Von Andreas Ernst6 Min. Lesezeit
Moderne Arztpraxis als Beispiel für ein Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude wie Arztpraxen verbinden unterschiedliche Energieverbraucher – von Beleuchtung bis Raumklima.

Ein Gebäude verbraucht nicht nur Energie – es liefert auch wertvolle Informationen. Wer versteht, wann und wo Energie benötigt wird, kann Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Beschattung gezielter steuern. Genau hier greifen Monitoring, Energiemanagement und Gebäudeautomation ineinander.

GModG: Welche Gebäude sind betroffen?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz behandelt Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung in § 56. Wichtig für Eigentümer und Betreiber: Es handelt sich nicht um eine pauschale Pflicht für jedes Nichtwohngebäude. Entscheidend sind unter anderem die Art der technischen Anlagen und deren Nennleistung. [1]

Nach § 56 Absatz 1 müssen Nichtwohngebäude mit einer Heizungsanlage, einer kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage, einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennleistung von mehr als 70 Kilowatt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 mit einem entsprechenden System ausgerüstet werden. Die Vorschrift nennt eine Ausnahme, wenn die Ausrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. [1]

Die genannte Nennleistung ist nicht mit dem jährlichen Energieverbrauch oder der elektrischen Anschlussleistung des gesamten Gebäudes gleichzusetzen. Für neu zu errichtende Nichtwohngebäude enthält Absatz 3 zusätzliche Anforderungen: Unter anderem werden unterschiedliche Automationsgrade für Anlagen mit mehr als 70 beziehungsweise mehr als 290 Kilowatt genannt. Neubau und Bestand müssen deshalb getrennt betrachtet werden. [1]

Nicht pauschal planen, sondern das Gebäude prüfen.

Ob eine Pflicht besteht und welche Anforderungen im konkreten Projekt gelten, muss anhand der Anlagen, der geltenden Gesetzesfassung und möglicher Übergangs- oder Ausnahmeregelungen beurteilt werden. Die Frist ersetzt keine Prüfung bereits bestehender Verpflichtungen.

Vom Monitoring zum Energiemanagement

Monitoring macht den Verbrauch sichtbar. Zähler und Sensoren liefern die Grundlage, um Verbräuche über Zeiträume hinweg zu erfassen und zu vergleichen. Ungewöhnliche Lasten außerhalb der Betriebszeiten oder dauerhaft laufende Anlagen fallen so eher auf.

Energiemanagement macht die Daten nutzbar. Aus der Auswertung entstehen konkrete Maßnahmen: Betriebszeiten anpassen, Sollwerte prüfen oder Verbraucher sinnvoll aufeinander abstimmen. Ein übersichtliches Diagramm allein ist noch keine vollständige Gebäudeautomation.

§ 56 Absatz 2 verlangt unter anderem die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche, eine Möglichkeit zur Verbrauchsanpassung sowie einen Datenzugang über eine gängige, frei konfigurierbare Schnittstelle. Auch Effizienzverluste sollen erkannt, Betreiber über Verbesserungen informiert und die Raumklimaqualität überwacht werden. [1]

Was Gebäudeautomation im Alltag leistet

Intelligente Steuerung verbindet die einzelnen technischen Bereiche zu einem abgestimmten Betrieb. Statt jedes System isoliert einzustellen, werden Nutzung, Raumklima und Energiebedarf gemeinsam betrachtet.

  • Heizung und Raumklima orientieren sich an Nutzungszeiten und tatsächlichem Bedarf.
  • Beleuchtung berücksichtigt Anwesenheit und verfügbares Tageslicht.
  • Beschattung kann solare Wärmeeinträge reduzieren und das Raumklima unterstützen.
  • Verbrauchsdaten und auffällige Betriebszustände werden für Betreiber nachvollziehbar.
  • Photovoltaik, Ladepunkte und weitere Verbraucher können – abhängig vom Anlagenkonzept – koordiniert werden.

Das Ziel ist nicht möglichst viel Technik, sondern ein bedarfsgerechter Betrieb. Welche Einsparungen erreichbar sind, hängt von Gebäude, Anlagen, Nutzung und Ausgangszustand ab – eine feste Einsparquote wäre ohne Analyse unseriös.

Welche Rolle kann Loxone spielen?

Ernst Smart Buildings arbeitet mit Loxone. Die Plattform kann als Baustein eines ganzheitlichen Konzepts eingesetzt werden, um beispielsweise Licht, Beschattung, Raumregelung und weitere Funktionen miteinander zu verknüpfen.

Für ein Nichtwohngebäude kommt es aber auf das vollständige Projekt an: geeignete Zähler und Sensoren, die Einbindung vorhandener Anlagen, nutzbare Schnittstellen, eine passende Steuerungslogik und dokumentierte Funktionen. Ein einzelnes Produkt oder der Einbau eines Miniservers ist für sich genommen kein Nachweis der Gesetzeskonformität.

Wir betrachten deshalb zuerst die Anforderungen Ihres Gebäudes und planen anschließend die Komponenten und Systemintegration – nicht umgekehrt.

So gehen Sie Ihr Projekt sinnvoll an

  1. Bestand aufnehmen: Gebäudenutzung, Anlagen, Nennleistungen, Zähler und vorhandene Steuerung erfassen.
  2. Anforderungen klären: Betroffenheit, Fristen, Schnittstellen und notwendige Funktionen mit den zuständigen Fachplanern prüfen.
  3. Mess- und Automationskonzept erstellen: Festlegen, welche Daten erfasst werden und welche Maßnahmen daraus entstehen.
  4. Umsetzen und dokumentieren: Systeme integrieren, Funktionen prüfen und die Bedienung verständlich übergeben.
  5. Betrieb begleiten: Messwerte auswerten und Einstellungen anhand der tatsächlichen Nutzung optimieren.

Wer frühzeitig beginnt, kann Modernisierung, laufenden Betrieb und Budget besser aufeinander abstimmen. Gute Gebäudeautomation ist mehr als Pflichterfüllung: Sie schafft Transparenz und eine belastbare Grundlage für einen effizienteren Betrieb.

Quellen & rechtlicher Hinweis

[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 56 GModG, „Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung“.

[2] Amtliche Gesamtausgabe des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Redaktioneller Stand: 18. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine individuelle Rechtsberatung noch eine fachliche Prüfung oder einen Konformitätsnachweis. Maßgeblich ist die für Ihr Vorhaben geltende Gesetzesfassung.

Wie intelligent ist Ihr Gebäude?

Lassen Sie uns über Ihre Anlagen, Ihren Energieverbrauch und die nächsten sinnvollen Schritte sprechen.

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